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Sitzung des Gemeinderats am 25. März 2025 – Tagesordnungspunkte mit Abstimmungsergebnissen

Es geht unter anderem um folgende Themen: Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten für die Geschäftsjahre 2025-2030, Einführung eines Verfahrens der "Effizienten Streitlösung" sowie um den Eckdatenbeschluss zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027.

©Stadt PforzheimFoto: Laura Schaier

Die Abstimmungsergebnisse – dargestellt nach dem Abstimmungsverhalten der Gruppierungen und Fraktionen – werden zeitnah nach der jeweiligen Sitzung den einzelnen Tagesordnungspunkten hinzugefügt.

Die Sitzung vom 25.03.2025 im Bürgerinformationssystem

TOP 1.1, TOP 1.2, TOP 2

Bekanntgaben | Kenntnisnahme der Niederschrift

Die Tagesordnungspunkt 1.1 und 1.2 behandeln Bekanntgaben allgemeiner Art (1.1) sowie von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 18. Februar 2025 (1.2). Der Tagesordnungspunkt 2 betrifft die Kenntnisnahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats vom 08. Oktober 2024.

 

TOP 3 – Vorlage S 0280: Feststellung getroffen

Ausscheiden von Stadträtin Diana Zimmer aus dem Gemeinderat

Stadträtin Diana Zimmer hat am 24.02.2025 schriftlich um ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Pforzheim gebeten. Gemäß § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigen Gründen verlangen. Diana Zimmer hat als Grund ihres Ausscheidens angeführt, dass sie ihr Mandat als Stadträtin der Stadt Pforzheim aufgrund ihres Einzugs in den Deutschen Bundestag aus zeitlichen Gründen nicht mehr wahrnehmen kann.

Die Feststellung, dass ein wichtiger Grund vorliegt, trifft gemäß § 16 Abs. 2 GemO der Gemeinderat.

Zur Vorlage - S 0280

TOP 4 – Tischvorlage: Einstimmig angenommen

Nachrücken einer Ersatzbewerberin / eines Ersatzbewerbers in den Gemeinderat

Eine Ersatzbewerberin / ein Ersatzbewerber als Nachrückerin/Nachrücker für Stadträtin Diana Zimmer (AfD) wird in den Gemeinderat berufen.

Für Diana Zimmer wird Alexander Ponomarenko für die AfD in den Gemeinderat nachrücken.

TOP 5 – Vorlage S 0281: Einstimmig angenommen

Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien

Das Ausscheiden von Stadträtin Diana Zimmer aus dem Gemeinderat und das Nachrücken von Herrn Alexander Ponomarenko macht eine Umbesetzung der gemeinderätlichen Ausschüsse und Gremien erforderlich. 

Die Umbesetzung der Ausschüsse und Gremien erfolgt gemäß Tischvorlage.

Zur Vorlage S 0281

TOP 6 – Vorlage S 0283: In die Fachausschüsse verwiesen

Verweisung der Anträge von Fraktionen und Gruppierungen

Folgende Anträge der Fraktionen und Gruppierungen sollen in die Ausschüsse verwiesen werden:

  • ZfP/UB/GfP-Gemeinderatsfraktion: Eine verkehrstechnische Untersuchung zur Änderung des Innenstadtrings hin zu einer mehrspurigen Einbahnstraße
  • FWP/BL/FL-Gemeinderatsfraktion: Möglichkeit einer kostenlosen Beratung durch den Gutachterausschuss der Stadt Pforzheim zur Wertfeststellung der Grundstücke von grundsteuerpflichtigen Grundstücksbesitzern
  • SPD: Räume für einen Bürgertreff in Abstimmung mit dem Bürgerverein Sonnenberg, Sonnenhof und Wacholder
  • SPD: Räume für die Hortbetreuung in der Startchancenschule Sonnenhofschule
  • Grüne/WiP/DL: Antrag auf städtisches Konzept zur weiteren Etablierung von Betriebskindertagesstätten
  • SPD: Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen
  • Grüne/WiP/DL: Antrag auf pauschale Entlohnung in der Kindertagespflege

Zur Vorlage S 0283

TOP 7 – Vorlage S 0258: In den Ausschuss verwiesen

Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten für die Geschäftsjahre 2025–2030

Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Geschäftsjahre 2025 bis 2030 werden die in der Anlage aufgelisteten Personen vorgeschlagen. Die Vorschlagsliste ist nicht öffentlich.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten

Zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten für die Amtsperiode 2025–2030 ist durch den Gemeinderat eine Vorschlagsliste aufzustellen. Diese Liste soll für den Stadtkreis Pforzheim 19 Wahlvorschläge enthalten. Die Zahl der Richterinnen und Richter ist so bestimmt, dass jede Richterin bzw. jeder Richter im Jahr voraussichtlich zu ein bis zwei Sitzungstagen herangezogen wird.

Gemäß § 20 VwGO müssen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Deutsche sein. Sie sollen zudem das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben (der Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Karlsruhe entspricht dem Regierungsbezirk Karlsruhe). Nach § 28 VwGO ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederanzahl erforderlich.

Zur Vorlage S 0258

TOP 8 – Vorlage S 0207: Angenommen mit Ergänzung "regelmäßige Berichterstattung"

Einführung eines Verfahrens der "Effizienten Streitlösung"

Die Verwaltung soll beauftragt und ermächtigt werden, künftig für Auftragsvolumina von über 250.000 € brutto bei Bauverträgen mit Bauunternehmen das Verfahren der „Effizienten Streitlösung“ anzuwenden.

Hintergrund

Für die Streitlösung in Baustreitigkeiten braucht es neue effizientere Wege. Denn leider hat sich - mit über die Jahre stetig verschlechternder Tendenz - gezeigt, dass eine Streitlösung im bauprivatrechtlichen Bereich auf dem klassischen Weg über die Gerichte meist sehr lange dauert und ineffektiv ist. 

Es besteht ein hohes Bedürfnis der Praxis, Konflikte möglichst schnell zu lösen und das Bauen im Streitfall so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

Vor diesem Hintergrund haben die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V., die rechtlich sehr hochkarätig besetzt ist, und der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein e. V. gemeinsam eine Streitlösungsordnung Bau entwickelt und regelmäßig fortgeschrieben. Sie schlägt die 5 Verfahrensarten Mediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgericht und Schiedsgutachten für verschiedene Fallgestaltungen vor. Es wird empfohlen, in Bauverträgen von vornherein eine Streitlösung über die SL Bau zu vereinbaren.

Die Verwaltung schlägt deshalb nach interner Erörterung  vor, diesen Weg zu beschreiten, um Erfahrungen damit zu sammeln.

Zur Vorlage S 0207

TOP 9 – Vorlage S 0241: Mehrheitlich festgestellt

Jahresabschluss zum 31.12.2021 und Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)

Der WSP legt dem Gemeindrat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 zur Beschlussfassung vor.

Begründung für den verspäteten Jahresabschluss

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing (kurz: WSP) für das Wirtschaftsjahr 2021 konnte erst mit erheblicher Verzögerung erstellt werden. Hintergrund der Verzögerung waren die krankheits- und ressourcenbedingten Ausfälle des bisherigen, langjährig für den WSP tätigen Steuerberaters, die mit den pandemiebedingten Umständen in den Jahren 2022 und 2023 zusammentrafen, als die Steuerberaterbranche insgesamt aufgrund der Coronahilfe-Regelungen überlastet war. Gleichzeitig musste der WSP Tätigkeiten der operativen Buchhaltung an seine Steuerberatungskanzlei auslagern, da es in der WSP-Buchhaltung längere Vakanzen gab, die nicht mit städtischem Personal und/oder Zeitarbeitskräften kurzfristig kompensiert oder nachbesetzt werden konnten.

Zur Vorlage S 0241

Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarkekting

TOP 10 – Vorlage S 0213: Mehrheitlich angenommen

Neubau als Anbau am bestehenden städtischen Kindergarten Habsburgerstraße 16 zur Erweiterung der bestehenden 5 Gruppen zu einer 10-gruppigen Einrichtung und Umbau des Bestandsgebäudes - Baubeschluss

Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat Baupläne, Terminpläne und die Kostenübersicht für den Anbau städtischen Kindergarten Habsburgerstraße 16 zur Beschlussfassung vor.

Durch den Anbau erweitert sich das Betreuungsangebot von derzeit 5 auf 10 Gruppen.

Zur Vorlage S 0213

Kita-Ausbau in Pforzheim

TOP 11 – Vorlage S 0203: Mehrheitlich angenommen

Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten für Teilnehmende am Bildungsjahr für erwachsene Flüchtlinge (BEF Alpha)

Die Stadtverwaltung (JSA) beantragt die Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten der BEF-Alpha-Kurse mit 38.000 Euro für den Zeitraum von März 2025 bis einschließlich Mai 2026 und 39.400 Euro von März 2026 bis einschließlich Juni 2027 – finanziert aus dem Doppelhaushalt 2026/2027.

BEF-Alpha

Das „Bildungsjahr für erwachsene Flüchtlinge“ (BEF-Alpha) richtet sich an Menschen ohne oder mit geringen Sprach- und Schreibkenntnissen. Ziel des Projektes ist es, den Teilnehmenden eine gute sprachliche, kulturelle und berufliche Grundlage für ihre weitere Integration zu vermitteln.

Im Fokus von BEF-Alpha stehen geflüchtete Frauen mit Kleinkindern. Meist übernehmen die zugewanderten Frauen innerhalb der Familie die Hauptverantwortung für Kindererziehung und Haushaltsführung. Um diesen Müttern die Teilnahme an einem Kurs zu ermöglichen, muss eine Kinderbetreuung gewährleistet sein. Leider fehlen in Pforzheim weiterhin Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, die insbesondere für diese Zielgruppe gute Förder- und Bildungsmöglichkeiten darstellen. Aufgrund der Versorgungslücke entstand bereits in der Vergangenheit eine parallel zum Kurs angebotene Kinderbetreuung, die gut angenommen wurde. Die Kinderbetreuung erfolgt jeweils parallel zum BEF-Alpha-Kurs.

Zur Vorlage S 0203

TOP 12 – Vorlage S 0218: Mehrheitlich angenommen

Weiterführung von niederschwelligen Betreuungs- und Förderangeboten für Kinder: Spiel- und Lerngruppen

Die Stadtverwaltung (JSA) beantragt die Weiterführung niederschwelliger Betreuungs- und Förderangebote für Kinder in Form von Spiel- und Lerngruppen: 

  1. Bis zu 20 niederschwellige Förder- und Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt werden bis Ende 2027 mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 1.306.400 Euro weitergeführt.
  2. Bis zu 10 Lernfördergruppen für Grundschulkinder werden bis Ende 2027 mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 289.700 Euro weitergeführt.
  3. Die entstehenden Kosten werden über den Haushaltsplan 2026/27 gedeckt.

Hintergrund

Seit 2021 wurden sukzessive Spielgruppen für Kinder im KiTa-Alter und Lernfördergruppen für Grundschüler eingerichtet. Der Mangel an Plätzen in der Regelbetreuung (Kita und Schulkindbetreuung) ist für die Jahre 2026/27 absehbar, weshalb sowohl niederschwellige Spielgruppen als auch Lernfördergruppen für die Durchführungsdauer bis Ende 2027 angestrebt werden.

Nach einer Bewertung und Überprüfung des Angebots im Laufe des Jahres 2027 soll in Vorbereitung des Doppelhaushalts 2028/29 darüber entschieden werden, ob die Angebote im hier beschriebenen Umfang beibehalten, reduziert oder ausgeweitet werden sollten.

Eine Bewertung erfolgt dabei immer im Kontext der Verantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Jugendhilfeplanung (§80 SGB VIII).

Zur Vorlage S 0218

TOP 13 – Vorlage S 0204: Mehrheitlich angenommen

Zuschuss zum Projekt Lotsin@PF der Diakonie Pforzheim

Die Stadtverwaltung Pforzheim (JSA) beantragt die Bewilligung eines Zuschusses für das Projekt Lotsin@PF der Diakonie in einer maximalen Höhe von 81.700 Euro. 

Ziel ist die Sicherstellung einer etablierten Struktur zur Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen. Die im Projekt geförderten Lotsinnen konnten im genehmigten Projektzeitraum erfolgreich dazu beitragen, dass gewaltbetroffene Frauen sich im Hilfesystem besser zurechtfanden und bei Bedarf begleitet wurden. Hier zeigte sich, dass es nach dem Erleben häuslicher Gewalt ein Zeitfenster gibt, in dem es den betroffenen Frauen leichter fällt die Gewaltspirale zu durchbrechen, wenn sie die entsprechende Begleitung und Unterstützung erhalten. Dieses Zeitfenster kann durch die Lotsinnen optimal genutzt werden.

Zur Vorlage S 0204

Infoseite: Gewaltschutz für Frauen

TOP 14 – Vorlage S 0250: Mehrheitlich angenommen

Eckdatenbeschluss zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027

Der Gemeinderat soll die Festlegung politischer Eckdaten, anhand derer die Verwaltung den Entwurf der Haushaltssatzung 2026/2027 erstellt, beschließen:

1. Die Stadt Pforzheim plant und erfüllt ihre Aufgaben auf Basis der folgenden Präambel:

"Die Stadt Pforzheim erfüllt ihre Aufgaben wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig. Wir sichern unsere Handlungsfähigkeit und die stetige Aufgabenerfüllung auf der Grundlage von dauerhaft ausgeglichenen (Ergebnis-) Haushalten."

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass zur Erreichung dieses Ziels und unter Berücksichtigung der Auflagen des Regierungspräsidiums, Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung unerlässlich werden, um auch in kommenden Jahren mindestens ausgeglichene Haushalte vorlegen zu können.

2. a) Das Investitionsvolumen der Jahre 2026 bis 2030 wird auf maximal 40 Millionen Euro pro Jahr (brutto, d.h. vor Abzug von Investitionszuweisungen) begrenzt. Das Investitionsvolumen wird als Summe aus Planansatz und Ermächtigungsübertragung definiert.

b) Anträge auf Aufnahme neuer Maßnahmen in das Investitionsprogramm können nur unter Angabe eines Deckungsvorschlags aus der gleichen Kostengruppe berücksichtigt werden.

c) Darüberhinausgehende Investitionsvorhaben werden in eine unverbindliche separate Investitionsliste als Anlage zum Haushaltsplan aufgenommen.

3. Die Kreditaufnahme der Jahre 2026 und 2027 wird auf maximal 10 Mio. € pro Jahr begrenzt.

4. Ab dem Doppelhaushalt 2026/2027 erfolgt die unterjährige Bewirtschaftung anhand der Budgetierungsrichtlinie gem. Anlage 1. Genehmigt werden hierbei insbesondere nachfolgende Änderungen:

  • Die Stärkung der dezentralen Ressourcenverantwortung durch Integration der Erträge und der Abschreibungen in das Budget der Fachämter.
  • Die Stärkung der Ressourcenverantwortung der Dezernenten durch die Ermächtigung, Deckungen innerhalb eines Teilhaushaltes zwischen den Ihnen zu verantwortenden Fachämtern herbeizuführen.
  • Im Ergebnishaushalt werden künftig grundsätzlich nur noch Ermächtigungsübertragungen für vergebene Aufträge berücksichtigt.

5. Im Doppelhaushalt 2026/2027 werden zur Vermeidung hoher Plan-Ist-Abweichungen die Gewerbesteuererträge und die Personalaufwendungen, im Rahmen vorhandener Ermessensspielräume, unter Berücksichtigung von Risikozuschlägen bzw. -abschlägen veranschlagt.

Die Präambel resultiert aus dem Programm "Zukunft sichern & Pforzheim gestalten", welches im Frühjahr 2024 von der Verwaltung beschlossen wurde und einen umfangreichen Change-Prozess initiiert.

Zur Vorlage S 0236

TOP 15 – Vorlage S 0254: Feststellung mehrheitlich zugestimmt

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und des Lageberichts 2023 des Eigenbetriebes Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB), sowie Prüfung nach §53 Haushaltsgrundsätzegesetz

1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis

a.  vom Lagebericht 2023 des EPVB für das Geschäftsjahr 2023
b.  vom Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023

2. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des EPVB zum 31.12.2023 fest.

Zur Vorlage S 0254

TOP 16 – Vorlage S 0252: In den Ausschuss verwiesen

Wirtschaftsplan 2025 und Teilstellenplan/Stellenübersicht 2025 für den Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB)

Feststellung des Wirtschaftsplans 2025 und den Teilstellenplan/Stellenübersicht 2025 für den Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB).

Zur Vorlage S 0252