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Sitzung des Gemeinderats am 12. November 2024 – Tagesordnungspunkte mit Abstimmungsergebnissen

Themen der Gemeinderatssitzung am 12. November 2024 unter anderem: Festsetzung des Wahltags zur Oberbürgermeisterwahl 2025, die Bestellung der Mitglieder des Internationalen Beirats, Abschaffung der Kita-Gebühren sowie das Programm zum 23. Februar.

Gemeinderatssaal von oben mit Overlay: "Sitzung des Gemeinderats am 12. November - Alle Tagesordnungspunkte im Überblick"©Stadt PforzheimFoto: Laura Schaier

Die Abstimmungsergebnisse – dargestellt nach dem Abstimmungsverhalten der Gruppierungen und Fraktionen – werden zeitnah nach der jeweiligen Sitzung den einzelnen Tagesordnungspunkten hinzugefügt.

Die Sitzung vom 12.11.2024 im Bürgerinformationssystem

TOP 3 – Vorlage - S 0092: In den Fachausschuss verwiesen

Abschaffung der Kita-Gebühren; hier: Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 02.10.2024

Die CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt eine schrittweise Abschaffung der Kita-Gebühren. Die Stadtverwaltung soll die dafür nötigen Informationen bereitstellen. Dazu gehören unter anderem die Gesamtsumme der Beiträge, Ausfallzahlungen durch die Stadt sowie Personal- und Sachkosten, die in Zusammenhang mit den Kita-Gebühren stehen (Verwaltung, Erhebung und Einforderung).

Infoseite: Kitas in Pforzheim

Zur Vorlage S 0092

 

TOP 4 – Vorlage - S 0096: In den Fachausschuss verwiesen

Planung von Wohnmobilstellplätzen und Campingplatz im Bereich des Wartbergbads; hier: Antrag der GRÜNE/WiP/Die LINKE-Gemeinderatsfraktion vom 07.10.2024

Die GRÜNE/WiP/Die LINKE-Gemeinderatsfraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung im Zuge des Bad-Neubaus am Wartberg die Einrichtung von modernen Wohnmobilstellplätzen und eines Campingplatzes in unmittelbarer Nähe in die weiteren Planungen einbezieht. Die attraktive Lage direkt am Wartbergbad wäre sowohl ein Vorteil für Reisende und Pforzheim-Besuchende also auch ein Zugewinn für die Stadt, was die Aufwertung im Bereich Tourismus/Außenwahrnehmung betrifft.

Das neue Panoramabad auf dem Wartberg

Zur Vorlage S 0096

TOP 5 – Vorlage - S 0124: In den Fachausschuss verwiesen

Landesgartenschau; hier: Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 09.10.2024

Die CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt die Prüfung der Voraussetzung, welche die Stadt Pforzheim erfüllen müsste, um sich als Ausrichterin einer Landesgartenschau zu bewerben. Insbesondere geht es um die Punkte:

  • Flächenverfügbarkeit und Nutzbarkeit
  • Finanzielle Voraussetzungen
  • Beteiligung der Öffentlichkeit
  • Potenzial für die Stadtentwicklung
  • Bewerbungsprozess und Fristen

Die Landesgartenschau würde Pforzheim eine einzigartige Gelegenheit bieten, nicht nur die Stadtmitte nachhaltig aufzuwerten, sondern auch die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung der Stadt voranzutreiben. Eine sorgfältige Prüfung der oben genannten Punkte würde eine fundierte Grundlage dafür schaffen, ob und wie sich die Stadt erfolgreich als Ausrichterin für einer Landesgartenschau bewerben kann.

Enzauenpark und Landesgartenschau 1992

Zur Vorlage S 0124

TOP 6 – Vorlage - S 0126: In den Fachausschuss verwiesen

WSP-Konzept zur Ausgabe von Wertgutscheinen Oechsle-Fest für Anwohner; hier: Antrag der GRÜNE/WiP/Die LINKE-Gemeinderatsfraktion vom 14.10.2024

Die GRÜNE/WiP/Die LINKE-Gemeinderatsfraktion beantragt, dass der WSP ein Konzept zur Ausgabe von Wertgutscheinen (Verzehrgutscheinen) für die Pforzheimerinnen und Pforzheimer, die in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort des OechsleFests wohnen, erarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt wird. Dieses Vorgehen soll als eine Geste der Anerkennung verstanden werden, da für die Anwohnerinnen und Anwohner die täglich bis in die Abendstunden stattfindenden Musik- und Tanz-Events eine außergewöhnliche Herausforderung darstelle.

Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)

Zur Vorlage S 0064

TOP 7 – Vorlage - S 0134: In den Fachausschuss verwiesen

Erhalt des ursprünglichen Bebauungsplanes "Kurze Gewann"; hier: Antrag der SL/DGP-Gemeinderatsgruppierung vom 21.10.2024

Die SL/DGP-Gemeinderatsgruppierung beantragt den Erhalt des ursprünglichen Bebauungsplans "Kurze Gewann" von 2005. Die geplante Anpassung mit den bisherigen Verfahrensschritten soll aufgehoben werden. Die Gruppierung begründet ihren Antrag unter anderem mit Umweltbelangen und Unverträglichkeiten, die gegen eine Nachverdichtung sprächen.

Zur Vorlage S 0134

Hintergrund

Ziel des neuen Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Realisierung für ein Wohnquartier. In der Begründung für den neuen Bebauungsplan heißt es:

Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Kurze Gewann“, der in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 14.03.2018 gefasst wurde, beabsichtigt die Stadt Pforzheim die Voraussetzungen für ein attraktives, zukunftsfähiges und maßstabsgerechtes Wohnquartier mit klassischen sowie innovativen Wohnformen zu schaffen. Der seit 2005 existierende Bebauungsplan für das Gebiet „Kurze Gewann und Am Brötzinger Wegle“ (rechtskräftig seit 05.10.2005), der nach heutigen Maßstäben keine angemessene Entwicklung mehr gewährleisten kann, soll den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Um unter anderem der wachsenden Nachfrage nach Wohnraum und den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerecht zu werden, wurde eine Neuausrichtung der bestehenden Planung beschlossen. Zur Umsetzung der neu definierten städtebaulichen Ziele ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

Bebauungsplan "Kurze Gewann" - Begründung, S. 4 (Februar 2024)

Bebauungspläne "Kurze Gewann"

Rechtskräftiger Bebauungsplan "Kurze Gewann" von 2005

Im Verfahren: Bebauungsplan "Kurze Gewann"

 

TOP 8 – Vorlage - S 0135: In den Fachausschuss verwiesen

Etablierung eines Klimaschutzbeirats und Jugendbeteiligung als beratendes Gremium; hier: Antrag der GRÜNE/WiP/Die LINKE-Gemeinderatsfraktion vom 22.10.24

Die GRÜNE/WiP/Die LINKE-Gemeinderatsfraktion beantragt die Etablierung eines Klimaschutzbeirats mit Jugendbeteiligung als beratendes Gremium. Der Beirat soll ein breites gesellschaftliches Spektrum abbilden. Dadurch soll deutlich werden, dass Klimaschutz eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Die Aufgabe des Gremiums soll sein:

Das Gremium diskutiert, begleitet und bewertet Maßnahmen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten. Darüber hinaus erarbeitet er Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes, der Klimawandelanpassung und zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt.

Antrag der GRÜNE/WiP/Die LINKE-Gemeinderatsfraktion

Infoportal "Klimaschutz in Pforzheim

Zur Vorlage S 0135

TOP 9 – Vorlage - S 0132

Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2025: Wahltag, Gemeindewahlausschuss, Stellenausschreibung

Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Pforzheim beantragt im Zusammenhang mit der Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2025:

  1. Für die Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin der Stadt Pforzheim im Jahr 2025 wird als Wahltag Sonntag, 04.05.2025 bestimmt. Als Tag einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl wird der 25.05.2025 festgsetzt. Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf Montag, 07.04.2025, 18.00 Uhr, festgelegt.
  2. Bildung des Gemeindewahlausschuss
    2.1 Als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses für die Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2025 wird Herr Erster Bürgermeister Dirk Büscher gewählt, zu seinem Stellvertreter Herr Bürgermeister Frank Fillbrunn.
    2.2 Wahl der weiteren Mitglieder aus den Fraktionen/Gruppierungen
  3. Stellenausschreibung: Die Stelle ist am Freitag, 21.02.2025, in der Pforzheimer Zeitung, im Pforzheimer Kurier und im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg durch einmaliges Einrücken mit dem in der Anlage abgedruckten Text auszuschreiben.
  4. Es wird eine öffentliche Vorstellung der zugelassenen Bewerberinnen/Bewerber durchgegeführt. Diese findet am Mittwoch, 16.04.2025, im CongressCentrum Pforzheim statt.

Zur Vorlage S 0132

Abstimmungsergebnisse

TOP 10 – Vorlage - S 0133: Abgelehnt

Papierlose Gremienarbeit

Die Stadtverwaltung Pforzheim (federführend Personal- und Hauptamt) beantragt die Einführung der elektronischen Gremienarbeit ab 01.01.2025. Dokumente wie Einladungen, Tagesordnungen und Sitzungsunterlagen sollen zukünftig digital zur Verfügung gestellt werden. Auf die Herstellung und den Versand von Sitzungsunterlagen in Papier wird grundsätzlich verzichtet. Ziel ist eine Steigerung der Effizienz in der Gremienarbeit. Daneben sind betriebswirtschaftliche und ökologische Aspekte zu betrachten.

Die Verwaltung befürwortet die Einführung der vollumfänglichen digitalen Gremienarbeit und empfiehlt deren Umsetzung. Mit der Bereitstellung der ausgegebenen Tablets sind die Voraussetzungen geschaffen, diesen Schritt in die Digitalisierung zu gehen. Andere Städte in Baden-Württemberg haben die vorgesehene Umstellung bereits vollzogen und berichten über gute Erfahrungen.

Zur Vorlage S 0133

Abstimmungsergebnisse

TOP 11 – Vorlage - S 0116: Angenommen

Bestellung der sachkundigen Mitglieder des Internationalen Beirats

Die Amtszeit des Internationalen Beirats ist an die Legislaturperiode des Gemeinderats gekoppelt. Mit dem Konstituieren des neuen Gemeinderates am 23.07.2024 endete somit die aktuelle Amtszeit des Internationalen Beirats. Bis zum Zusammentreten des neuen Beirats bleiben die sachkundigen Mitglieder kommissarisch im Amt. Die letzte Sitzung des Internationalen Beirats fand am 22.10.2024 statt.

Die Neuauswahl der sachkundigen Mitglieder des Internationalen Beirats erfolgt in drei Schritten:

  1. Öffentliche Ausschreibung
  2. Auswahl der sachkundigen Mitglieder durch die Auswahlkommission
  3. Bestellung der von der Auswahlkommission vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten durch den Gemeinderat als sachkundige Mitglieder des Internationalen Beirats

Vom 1. Juli bis zum 15. September 2024 konnten sich interessierte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Pforzheim als sachkundige Mitglieder bewerben.

Insgesamt gingen im Bewerbungszeitraum 55 Bewerbungen bei der Geschäftsstelle ein, von denen 53 alle Kriterien erfüllten und somit zur Auswahl standen.

Alle Bewerbungen wurden den Mitgliedern der Auswahlkommission im Vorfeld ausgehändigt. Die Auswahlkommission tagte am 10. Oktober 2024. 

Bei der Auswahl der sachkundigen Mitglieder wurde das Augenmerk unter anderem auf die Netzwerke gelegt, welche die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber mitbringen. Außerdem wurde darauf geachtet, eine gute Durchmischung der Kandidatinnen und Kandidaten zu erzielen. Die stimmberechtigten Kommissionsmitglieder wählten aus dem Pool der 53 Bewerber in geheimer Wahl insgesamt 21 sachkundige Mitglieder sowie 31 Nachrückerinnen und Nachrücker. Eine Bewerberin teilte der Verwaltung am 14. Oktober mit, dass sie ihren Platz als Nachrückerin nicht annehmen möchte.

Dank der Vielzahl an qualitativen Bewerbungen sind künftig Mitglieder im Alter von 24 – 72 Jahren sowie insgesamt 15 Nationen/Communities im Beirat vertreten. Die ausgewählten Einwohnerinnen und Einwohner stehen somit für ein vielfältiges Pforzheim. Zusammen mit der Vielfalt der Fachkenntnisse, Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen bringen diese Menschen, beste Voraussetzungen mit, um als Mitglieder eines starken integrationspolitischen Gremiums bestellt zu werden.

Zur Vorlage S 0116

Website des Internationalen Beirats der Stadt Pforzheim

Abstimmungsergebnisse

TOP 12 – Vorlage - S 0021: Angenommen

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Pforzheim über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zum 01.01.2025 (Abfallwirtschaftssatzung)

Die Technischen Dienste der Stadt Pforzheim legen die Festsetzung der Abfallgebühren für die Jahre 2025 und 2026 zur Abstimmung vor.

Zur Vorlage S 0021

Website der Abfallwirtschaftsbetriebe Pforzheim

Abstimmungsergebnisse

TOP 13 – Vorlage - S 0104: Angenommen

Besetzung des Beirates der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH

Der Vertreter der Stadt Pforzheim in der Gesellschafterversammlung der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH wird angewiesen, die in Anlage 1 genannten Beiratsmitglieder zu bestimmen.

Der Gesellschaftsvertrag der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH sieht lt. § 14 einen Beirat vor. Die Beiratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung für 2 Jahre bestimmt. Der Beirat hat eine beratende Funktion für die Geschäftsführung und/oder die Gesellschafterversammlung.

Die Besetzung des Beirates aus den Fraktionen des Pforzheimer Gemeinderates erfolgte durch ein Anschreiben von Herrn Bürgermeister Volle mit der Bitte um Meldung der Vertretenden. Vier Fraktionen meldeten sich hierauf.

Die Besetzung aus den Fraktionen des Kreistages des Enzkreises erfolgte in der Sitzung des Kreistages am 22. Juli.

Website: keep - Enzkreis Pforzheim

Zur Vorlage S 0104

Abstimmungsergebnisse

TOP 14 – Vorlage - S 0060: Angenommen

Erklärung zum Gedenktag 23. Februar 2025 - Erinnern, Gedenken und Gestalten

Das Kulturamt der Stadt Pforzheim beantragt:

  1. Der Gemeinderat schließt sich für das Jahr 2025 der Erklärung zum Gedenktag des 23. Februar, wie sie sich aus der Begründung in dieser Vorlage ergibt, an.
  2. Der Beschluss gilt für die wortgleiche Erklärung bis zum Ende der Legislaturperiode 2029.

Hintergrund

Am 23. Februar 1945 wurde Pforzheim durch britische Luftangriffe zerstört, kurz vor dem Ende des von Deutschland entfesselten Zweiten Weltkriegs. Über 17.600 Menschen starben an diesem Tag. Der gesamte Stadtkern und die Wohnungen zahlreicher Pforzheimerinnen und Pforzheimer wurden zerstört.

Die Erklärung zum Gedenktag 23. Februar beinhaltet Grundsätze, an denen wir uns orientieren, wenn wir jedes Jahr an den 23. Februar 1945 erinnern. Sie ist Ausgangspunkt für eine breite und vielfältige Auseinandersetzung mit diesem Gedenktag und seiner Ausgestaltung.

Diese Erklärung des Arbeitskreises 23. Februar basiert auf der Dresdner Erklärung und wurde vom Gemeinderat der Stadt Pforzheim am 20.12.2022 erstmals beschlossen. Die Bürgerschaft hat die Möglichkeit, sich online der Erklärung anzuschließen. Hierzu wird in einer Anzeige hingewiesen.

Erklärung zum Gedenktag 23. Februar

Infoseite Gedenktag 23. Februar 

Zur Vorlage S 0060

Abstimmungsergebnisse

TOP 15 – Vorlage - S 0019: Angenommen

Programm zum 80. Jahrestag des 23. Februar am 23.02.2025

2025 steht der 80. Jahrestag des 23. Februar an. Er erfährt mit der Aufführung des War Requiem von Benjamin Britten am Abend nach dem Marktplatzgedenken sowie mit vielen weiteren friedens- und gedenkkulturellen Aktivitäten eine besondere Würdigung.

Die im Arbeitskreis 23. Februar engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Vertretende unterschiedlichster zivilgesellschaftlicher Organisationen teilen als Grundkonsens mit der Stadtverwaltung die Verankerung der Erinnerungskulturen in der freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie das Eintreten für Vielfalt, Frieden und Toleranz als gemeinsame Werte.

2021 hat sich der Arbeitskreis 23. Februar eine neue Arbeitsstruktur gegeben, die Klarheit und Transparenz über die Zuständigkeit, Zielsetzung und Arbeitsweise des „Arbeitskreises 23. Februar“ schafft. Die Ergebnisse dieses Prozesses wurden in der Vorlage R 0846 schriftlich fixiert und vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.12.2021 beschlossen.

Das Kulturamt beantragt die Aufnahme der Programmpunkte in das offizielle Programm der Stadt Pforzheim zum Gedenktag des 23. Februar 2025. In der Anlage hat das Kulturamt die für den Gedenktag 2025 eingereichten Vorschläge zusammengefasst. Mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat besteht somit ab dem 12. November Planungs- und Umsetzungssicherheit für das nächstjährige Programm.

Anlage: Programm Gedenktag 23. Februar 2025

Gedenktag 23. Februar

Zur Vorlage S 0074

Abstimmungsergebnisse

TOP 16 – Vorlage - S 0061: Angenommen

Aufhebung des Beschlusses zur Verleihung des Internationalen Pforzheimer Friedenspreis

Die zivilgesellschaftliche Initiative „Bündnis Pforzheim nazifrei“ hat im Juli 2023 über ihren Sprecher Gerhard Baral mitgeteilt, dass sie die Ausrichtung und Organisation des Internationalen Pforzheimer Friedenspreises ab 2025 unabhängig von der Stadt vornehmen wolle. Hierunter fällt auch die Benennung des Preisträgers.

Daher beantragt das Kulturamt der Stadt Pforzheim die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses zur Einführung eines Pforzheimer Friedenspreises vom 19.12.2019 (Vorlage R 0155).

Zur Vorlage S 0061

Abstimmungsergebnisse

TOP 17 – Vorlage - S 0040: Angenommen

Anpassung der Bezuschussung der psychologischen Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Die in kirchlicher Trägerschaft befindliche psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen (EFL) bietet Beratung und Begleitung für Menschen in partnerschaftlichen, familiären und/oder persönlichen Problemen, Konflikten und Krisen. Sie verbindet die christliche Verantwortung mit dem gesellschaftlichen Auftrag. Die Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen und nicht-kirchlichen psychosozialen Einrichtungen ist wichtiger Bestandteil ihres fachlichen Verständnisses.

Die EFL-Beratungsstelle nimmt im Rahmen der psychosozialen Versorgung der Stadt Pforzheim und des Enzkreises Regelaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII wahr, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung der psychologischen Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen beantragt das Jugend- und Sozialamt der Stadtverwaltung Pforzheim:

  1. Der städtische Zuschuss für die psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen wird für das Jahr 2025 auf 58.000 € festgelegt.
  2. Die Deckung des Betrags, der die ursprüngliche Haushaltsanmeldung übersteigt, in Höhe von 15.100 € erfolgt im Produkt 36.20.04, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Sachkonto 31480000, Rückforderung von nicht verbrauchten Zuschussmitteln der SJR Betriebs GmbH.
  3. Die erforderlichen Mittel für die Jahre 2026 ff. werden im Doppelhaushalt 2026/2027 bereitgestellt.

Zur Vorlage S 0040

EFL-Beratungsstelle

Abstimmungsergebnisse

TOP 18 – Vorlage - S 0041: Angenommen

Mittelbereitstellung zur Medienprävention für Schülerinnen und Schüler und Eltern

Schulen in Pforzheim haben seit 2016 die Möglichkeit Workshops zur Medienbildung für Schülerinnen und Schüler zu nutzen mit dem ergänzenden Angebot von Elternabenden und Fortbildungen. Die Kompetenz zum selbstbestimmten und sozial verantwortlichen Umgang mit Medien ist in Zeiten rasanter Entwicklungen in der Digitalisierung wichtiger denn je. Nahezu alle Schülerinnen und Schüler sind mit ihrem Handy einen großen Teil des Tages online. Insbesondere die Bewusstseinsschärfung für einen gesunden und angemessenen Handyumgang im Alltag steht daher bei den Workshops zur Medienbildung im Mittelpunkt

Um die Medienbildung junger Menschen weiterhin sicherzustellen, beantragt das Jugend- und Sozialamt der Stadt Pforzheim:

  1. Im Jahr 2025 werden 20.000 € für die Medienbildung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an Pforzheimer Schulen bereitgestellt.
  2. Die Deckung dieses Betrags erfolgt im Produkt 36.20.04, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Sachkonto 31480000, Rückforderung von nicht verbrauchten Zuschussmitteln der SJR Betriebs GmbH.
  3. Die erforderlichen Mittel für die Jahre 2026 ff. werden im Doppelhaushalt 2026/2027 bereitgestellt.

Zur Vorlage S 0041

Infos zum Thema Medienbildung

Abstimmungsergebnisse

TOP 19 – Vorlage - S 0063: Angenommen

Finanzielle Förderung der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und deren Familien zur Erfüllung der Pflichtaufgabe "Erziehungsberatung" gem. § 28 SGB VIII. Finanzieller Mehraufwand im Haushaltsjahr 2025

Das JSA der Stadt Pforzheim beantragt: 

  1. Die Ökumenische Trägerverbund gGmbH erhält zur Erfüllung der Pflichtaufgabe“Erziehungsberatung“ nach § 28 SGB VIII ab dem 01.01.2025 ein Deputatsaufstockung der Teamassistenz von 82,05 auf 100 %.
  2. Die Deckung des notwendigen Mehrbedarfes für Personal- und Sachkosten, der die ursprüngliche Haushaltsanmeldung übersteigt, in Höhe von 22.900 € erfolgt im Produkt 36.20.04, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Sachkonto 31480000, Rückforderung von nicht verbrauchten Zuschussmitteln der SJR Betriebs GmbH.
  3. Die erforderlichen Mittel für die Jahre 2026ff. werden im Doppelhaushalt 2026/2027 bereitgestellt.

Auch hier geht es wieder darum, die Pflichtaufgabe "Erziehungsberatung" sicherzustellen.

Zur Vorlage S 0063

Zur Homepage der Beratungsstelle

Abstimmungsergebnisse

TOP 20 – Vorlage - S 0105: Angenommen

Weiterführen des Programms Kinder lernen Deutsch durch die VHS Pforzheim Enzkreis

Das Projekt „Kinder lernen Deutsch“ ist ein Sprachförderungsprogramm, welches Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund, dabei helfen soll Deutsch als Zweitsprache kind- und altersgerecht zu erlernen. Dabei findet Zusatzunterricht in Kleingruppen mit bis zu 6 Teilnehmer/innen statt. Das Projekt setzt aktuell im Grundschulbereich an und wird von der Volkshochschule Pforzheim (VHS), welches hierfür ausgebildete Pädagogen an die Schulen entsendet, umgesetzt. Aktuell sind Fördergruppen an 7 Pforzheimer Grundschulen und einer Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums eingerichtet.

Das Amt für Bildung und Sport beantragt:

  1. Die Fortführung der Finanzierung des Programms „Kinder lernen Deutsch“ durch eine Bezuschussung der Stadt Pforzheim ab dem Jahr 2024 bis zu einer Höhe von 25.000 € p.a.
  2. Die Deckung des erforderlichen Zuschussbetrags in den Jahren 2024 und 2025 erfolgt in der Produktgruppe 21.40.02, Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler, Sachkonto 42910000.
  3. Die erforderlichen Mittel für die Jahre 2026 ff. werden ab dem Doppelhaushalt 2026/2027 bereitgestellt.

Zur Vorlage S 0105

Abstimmungsergebnisse

TOP 21 – Vorlage - S 0071: Angenommen

Gemeinsame Erfüllung der Aufgaben nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zwischen der Stadt Pforzheim und dem Landkreis Enzkreis

Der Gemeinderat soll die Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Pforzheim und dem Enzkreis zum AFBG und zum BAföG beschließen.

Zur Vorlage S 0071

Aufstiegs-BAföG: Infoseite Enzkreis

BAföG Schule: Infoseite Enzkreis

Abstimmungsergebnisse

TOP 22 – Vorlage - S 0075: Angenommen

Verlängerung der freiwilligen Schülerversicherung für die in der Trägerschaft der Stadt Pforzheim stehenden Schulen

Im Oktober 2019 hatte der damalige Gemeinderat den Abschluss einer freiwilligen Schülerversicherung für die in der Trägerschaft der Stadt Pforzheim stehenden Schulen beschlossen. Im aktuellen Gruppenvertrag „Schülerversicherung“ sind die Bausteine Haftpflicht, Sachschaden und Unfall versichert. Mögliche Versicherungslücken im privaten Versicherungsbereichen, z. B. auch aufgrund der finanziellen Situation von Familien sollten und konnten damit geschlossen werden. Um einen einheitlichen Versicherungsschutz aller Schülerinnen und Schüler für die nächsten 5 Jahre zu gewährleisten, beantragt das Pforzheimer Amt für Bildung und Sport die Schülerversicherung bei der BGV ensprechend zu verlängern.

Zur Vorlage S 0075

Schulen in Pforzheim

Abstimmungsergebnisse

TOP 23 – Vorlage - S 0097: Angenommen

Einrichtung Zusatzqualifikation "Management im Handwerk" an der Alfons-Kern-Schule zum Schuljahr 2025/26

Um die Stärkung des Schulstandortes Pforzheim zu stärken und weitere Bildungs- und Ausbildungschancen zu eröffnen, soll der Gemeinderat (auf Antrag des städtischen Amts für Bildung und Sport) beschließen, dass die Verwaltung einen Antrag auf Aufnahme der Zusatzqualifikation „Management im Handwerk“ an der Alfons-Kern-Schule auf die Standortliste stellt.

Die Anforderungen an die zukünftigen Fachkräfte vieler Gewerke werden zunehmend komplexer, ebenso die Bildungspläne und Prüfungen. Teilweise sind diese von Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss oder mittlerem Bildungsabschluss, die heute typischerweise eine Ausbildung im Handwerk beginnen, nicht mehr zu bewältigen. Mit dem Angebot der Zusatzqualifikation „Management im Handwerk“ soll die Aufnahme einer Berufsausbildung in einem Handwerksberuf für Schülerinnen und Schüler mit Abitur oder Fachhochschulreife, also insbesondere für Absolventen der allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien attraktiver werden. 

Zur Vorlage S 0097

Alfons-Kern-Schule in Pforzheim

Abstimmungsergebnisse

TOP 24 – Vorlage - S 0078: Angenommen

Sprachförderung in den Pforzheimer Kindertageseinrichtungen. Teilnahme am Landesprogramm "Sprach-Kitas" (01.01.2025 bis 31.08.2026).

Seit nunmehr über dreizehn Jahren erzielt das Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ (bzw. sein Vorläuferprojekt „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ 2011-2015) pädagogische Erfolge in der frühen Sprachförderung von Kindern wie kein zweites Programm. Auch in Pforzheim trägt das Projekt seit 2016 in erheblichem Maß zur Herstellung einer Chancengerechtigkeit für Kinder im späteren Bildungsverlauf und damit auch zur gesellschaftlichen Teilhabe bei.

Das Land Baden-Württemberg hat die Weiterführung des Programms angekündigt. Daher beantragt das Amt für städtische Kindertageseinrichtungen:

  1. Die Teilnahme von 16 städtischen Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 18 halben Sprachfachkraftstellen sowie 10 Kindertageseinrichtungen freier Träger am Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wird für die Zeit Januar 2025 bis August 2025 genehmigt. Die Begleitung der teilnehmenden Einrichtungen und Sprachfachkräfte durch zwei Fachberatungen im Bereich Sprache (mit je 50% VZÄ) für die städtischen Kitas sowie eine Fachberatung mit 50% VZÄ für die freien Träger wird genehmigt. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung durch das Land.
  2. Die Teilnahme von 16 städtischen Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 18 halben SFK-Stellen sowie 10 Kindertageseinrichtungen freier Träger mit insgesamt 10 SFK-Stellen am Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wird für die Zeit der Fortführung des Programms von September 2025 bis August 2026 genehmigt. Die Begleitung der teilnehmenden Einrichtungen und Sprachfachkräfte durch zwei Fachberatungen im Bereich Sprache (mit je 50% VZÄ) für die städtischen Kitas sowie eine Fachberatung mit 50% VZÄ für die freien Träger wird genehmigt. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung durch das Land für das Kita-Jahr 2025/2026.

Zur Vorlage S 0078

Abstimmungsergebnisse

TOP 25 – Vorlage - S 0053: Angenommen

Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Pforzheim

Im vorliegenden Jahresabschluss wird die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Pforzheim zum 31.12.2023 dargestellt und dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt.

Zur Vorlage S 0053

Website der Abfallwirtschaft Stadt Pforzheim

Abstimmungsergebnisse

TOP 26 – Vorlage - S 0055: Angenommen

Geschäftsbericht und Jahresabschluss 2023 der Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH (Antragsziffern 1 a) bis c))

1. Der Vertreter der Stadt Pforzheim in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH wird angewiesen, wie folgt abzustimmen:

  • a) Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 1.681.099,56 € und einem Jahresüberschuss von 238.223,90 € in der vorgelegten Form festzustellen. Aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 383.749,92 €, der sich aus dem Gewinnvortrag mit 145.526,02 € und dem Jahresüberschuss mit 238.223,90 € zusammensetzt, wird ein Betrag in Höhe von 57.140,12 € (Jahresüberschuss 2023 der Musikschule) in eine für die Musikschule zu verwendende Gewinnrücklage eingestellt und der verbleibende Betrag in Höhe von 326.609,80 € auf neue Rechnung vorgetragen.
  • b) Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.
  • c) Die Gesellschafterversammlung beschließt, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Zur Vorlage S 0055

Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis

Abstimmungsergebnisse

TOP 27 – Vorlage - S 0022: Angenommen

Stadtverkehr 2026: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Enzkreis über die Übertragung der Aufgabenträgerschaft für die Linien 741/742 auf die Stadt Pforzheim

Für den Pforzheimer Ortsteil Huchenfeld stellt die Linie 741/742 eine leistungsfähige, attraktive Direktverbindung in die Innenstadt in Ergänzung zu der Stadtbuslinie 4 dar. Der Ortsteil Hohenwart wird ausschließlich über die Linie 741/742 erschlossen und an das zentrale Stadtgebiet angebunden. Insoweit übernimmt die Linie für beide Ortsteile wesentliche Stadtbusaufgaben.

Die Genehmigungen der aktuell durch die RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH bedienten Linien des Verkehrsraums (Linienbündels) „Stadtverkehr Pforzheim“ werden zum 13. Dezember 2026 auslaufen. 

Es ist wahrscheinlich, dass die Stadt Pforzheim die Verkehrsleistungen im Linienbündel „Stadtverkehr Pforzheim“ über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags beauftragen muss. In diesem Fall bedarf es eines europaweiten Vergabeverfahren nach den einschlägigen Regeln des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).

Voraussetzung für die wettbewerbliche Vergabe der Linie 741/742 zusammen mit dem übrigen Stadtlinienverkehr ist, dass die Stadt Pforzheim örtlich und sachlich zuständig ist. Für den Linienanteil auf dem Gebiet des Enzkreises ist jedoch dieser der zuständige Aufgabenträger. Um die Linie als Ganzes vergeben zu können, ist eine Übertragung der Zuständigkeit für die Linie 741/742 vom Enzkreis auf die Stadt Pforzheim erforderlich. Hierzu kann eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung  zwischen dem Enzkreis und der Stadt Pforzheim geschlossen werden, worüber der Gemeinderat entscheiden soll.

Zur Vorlage S 0022

Abstimmungsergebnisse

TOP 28 – Vorlage - S 0093: Angenommen

Bestimmung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB)

Der Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. M. Drewes soll für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg bestimmt werden.

Zur Vorlage S 0093

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TOP 29 – Vorlage - S 0082: Angenommen

Beitrittsgespräche mit dem KVV - Aktueller Stand und Unterzeichnung des Letter of Intent (LoI)

  1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die bisherigen Gespräche und Tätigkeiten zum Betritt der potentiellen Neugesellschafter, Stadt Pforzheim, Enzkreis und Land Baden-Württemberg zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beschließt, dass die Stadt Pforzheim die vorliegende, gemeinsame Absichtserklärung zur KVV-Verbundgebietserweiterung (LoI) unterzeichnet.

Zur Vorlage - S 0020

"Verhandlungen zum Beitritt des VPE zum KVV können starten" [PM, 20.12.2023]

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