Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Bund, Land und Kommunen sollen sämtliche Antragsprozesse bei Behörden bis Ende 2022 digital zur Verfügung stehen. Verwaltungsleistungen wie beispielsweise Meldebescheinigungen sollen künftig per Laptop, Smartphone oder Tablet bequem von zu Hause oder unterwegs beantragt und dann medienbruchfrei in den Behörden weiter verarbeitet werden können. Dabei setzen das Land Baden-Württemberg und auch die Stadt Pforzheim auf das Dienstleistungsportal „service-bw“.
„Nach und nach können wir immer mehr digitale Antragsprozesse auf service-bw anbieten“, freut sich Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch. „Bereits jetzt können Sie etwa Melde- oder Wohnungsgeberbescheinigungen elektronisch beantragen, Ihren Hund an- oder abmelden, ein Gewerbe, oder auch einen Antrag auf Ausschankerlaubnis stellen.“ Eine Übersicht zu allen bereits vorhandenen Leistungen aktualisiert die Stadt Pforzheim stetig auf ihrer Webseite unter www.pforzheim.de/online-dienste. „Das ist Smart City: ganz nah an den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger“, so Boch.
Mit der intelligenten Suche können Userinnen und User zu jeder Lebenslage die passende Leistung finden. Nach Eingabe des Wohnorts „Pforzheim“ ermittelt das System die Zuständigkeiten innerhalb der Behörde, Informationen zum Verfahrensablauf, Voraussetzungen, Fristen, Kosten, erforderliche Unterlagen und Rechtsgrundlagen und leitet anschließend zum Online-Antrag weiter, sofern dieser bereits vorhanden ist.
Damit Bürgerinnen und Bürger service-bw nutzen können, brauchen sie ein eigenes Servicekonto, das sich schnell und kostenlos einrichten lässt. Dort werden die persönlichen Daten einmalig erfasst und können bei Bedarf erneut verwendet werden. Mit dem Servicekonto können Bürgerinnen und Bürger sicher mit Behörden kommunizieren, digital Anträge für Leistungen stellen oder Gebühren sofort elektronisch per Kreditkarte oder PayPal bezahlen. Da nur bei diesen Zahlungsmitteln eine Zahlung gewährleistet werden kann, sind Alternativen wegen der Zurückbehaltungsmöglichkeit nicht zugelassen.
Für Anträge, die zwingend eine Unterschrift erfordern, können Userinnen und User zusätzlich die Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises (eID - elektronische Identifizierung) über die sog. „AusweisApp2“ per Smartphone oder separatem Lesegerät verwenden, um digital zu unterschreiben. Damit können sich Bürgerinnen und Bürger bei Behördengängen elektronisch ausweisen und zahlreiche Angelegenheiten vollständig online erledigen – ein unterschriebener Ausdruck muss dann nicht mehr per Post an die Stadt Pforzheim geschickt werden. Die Ausweisdaten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und so während aller Vorgänge immer geschützt.